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LMV allgemeinverbindlich erklärt

Uri /

Der neu ausgehandelte LMV im Bauhauptgewerbe wurde per 1. Mai 2023 allgemeinverbindlich erklärt. Dem neuen LMV gingen harte Verhandlungen voraus. 

Es waren einige Verhandlungsrunden nötig gewesen, bis sich die Verhandlungspartner am 29. November 2022 auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag im Bauhauptgewerbe einigen konnten. Darin wurden einige Änderungen und Erneuerungen vorgenommen sowie eine Arbeitsgruppe gebildet, die weitere offene Punkte wie Gesundheitsschutz oder die Organisation der Arbeitszeit diskutiert und deren Umsetzung vorantreiben soll. Nun wurde der neue LMV Bauhauptgewerbe vom Bundesrat ab 1. Mai 2023 allgemeinverbindlich erklärt. 

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