Änderungen im GAV Elektro-/Telekommunikation AVE
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 02.05.2019 die Änderungen der Lohnanpassungen sowie die Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit des Gesamtarbeitsvertrags im Schweizerischen Elektro- und Telekommunikations-Installationsgewerbe beschlossen.
Der Beschluss der Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die wesentlichen lohnrelevanten Bestimmungen des GAV im Schweizerischen Elektro- und Telekommunikations-Installationsgewerbe für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche zwingend ab 01.06.2019 anzuwenden sind und der bestehende allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag weiterhin gültig ist bis spätestens am 30.06.2020.