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Vertragsloser Zustand beendet: Neuer GAV im Schreinergewerbe!

Uri /

Im Schreinergewerbe herrscht wieder Vertragssicherheit. Nach einem Jahr vertragslosen Zustand hat das Schreinergewerbe ab dem 1. Januar 2022 wieder einen Gesamtarbeitsvertrag

Im neuen GAV sind die Arbeitsbedingungen und die Löhne endlich wieder verbindlich geregelt und gelten demzufolge auch für die ausländischen Arbeitnehmenden. Lohndumping kann so verhindert werden. Der neue Gesamtarbeitsvertrag wurde für die Dauer von 2022 bis 2025 auf der Basis des ehemaligen Gesamtarbeitsvertrages abgeschlossen. Zusätzlich werden die Mindestlöhne um ein Prozent erhöht. Die Erhöhung tritt in Kraft, sobald der neue GAV vom Seco für allgemeinverbindlich erklärt wurde. 

Auch der zusätzliche GAV der Branche, der die Bereiche Weiterbildung und Gesundheitsschutz regelt, wird per 1. Januar 2022 wieder eingeführt. Weiterbildungen und Investitionen in den Gesundheitsschutz können somit auch wieder unterstützt werden. Über die genauen Zahlen werden die Mitglieder von Syna in den nächsten Wochen informiert!

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